Compliance & Recht
OSS / One-Stop-Shop
Das One-Stop-Shop-Verfahren (OSS) ist seit Juli 2021 EU-weit verfügbar und vereinfacht die VAT-Compliance bei innergemeinschaftlichen Distanzverkäufen. Statt VAT-Registrierungen in jedem EU-Mitgliedstaat zu führen, meldet der Verkäufer alle EU-Distanzverkäufe quartalsweise über ein einziges OSS-Konto beim Bundeszentralamt für Steuern (Deutschland), die VAT wird dort einheitlich erklärt und ans Zielland weitergeleitet.
OSS gilt nur für Distanzverkäufe ohne lokale Lagerhaltung. Sobald Bestände in mehreren EU-Ländern liegen (typischer Pan-EU-FBA-Fall), greift OSS nicht, dann sind separate VAT-Registrierungen pro Lagerland Pflicht.
Die Bagatellgrenze für OSS-Pflicht liegt bei 10.000 EUR EU-weitem Distanzverkauf-Umsatz pro Jahr. Darunter kann der Verkäufer weiterhin im Heimatland besteuern, darüber muss OSS oder lokale Registrierung greifen.
Für Seller mit zentralisierter Lagerung (typisch FBM oder FBA-Single-Country) ist OSS strukturell der einfachste Pfad, eine Registrierung statt sieben. Für Pan-EU-FBA bleibt nur die Multi-Country-VAT-Registrierung.
Verwandte Begriffe
- Pan-EU-FBAPan-EU-FBA ist Amazons EU-weites Lager-Distributions-Programm. Amazon verteilt Bestände automatisch über sieben EU-Marktplätze. Voraussetzung: VAT-Registrierung in jedem Lagerland (oder OSS-Verfahren bei reiner Distanzverkauf-Konfiguration).
- FBA (Fulfillment by Amazon)FBA ist Amazons Logistik-Service für 3P-Seller. Der Seller liefert Ware ins Amazon-Lager; Amazon übernimmt Lagerung, Verpackung, Versand und Returns. FBA-Listings sind Prime-fähig.
- EPR (Extended Producer Responsibility)EPR verpflichtet Hersteller und Importeure zur Mitfinanzierung der Entsorgung von Verpackungen, Elektrogeräten und Batterien. Auf Amazon-Marktplätzen sind EPR-Registrierungsnummern Pflichtangabe.
Auch bekannt als: one-stop-shop · oss-mwst · umsatzsteuer-oss
