Seller-Vendor logo

GPSR seit Dezember 2024, Playbook für Amazon-Marken

Research by Nina Leutiger

Was ist die GPSR?

Die General Product Safety Regulation (EU 2023/988) ersetzt die bisherige Produktsicherheitsrichtlinie GPSD aus 2001. Anders als eine Richtlinie ist eine Verordnung direkt in allen EU-Mitgliedstaaten anwendbar, keine nationale Umsetzung nötig, kein Spielraum für Mitgliedstaaten. Die GPSR gilt seit dem 13. Dezember 2024.

Die wichtigste strukturelle Änderung für Amazon-Marken: die Pflicht eines „Responsible Person" mit EU-Sitz für jedes auf dem EU-Markt bereitgestellte Produkt. Diese Pflicht greift unabhängig davon, ob das Produkt CE-pflichtig ist oder nicht, sie betrifft Kosmetik ebenso wie Konsumelektronik, Textil ebenso wie Spielzeug.

Die sechs Kernpflichten

Responsible Person mit EU-Sitz

Jedes Produkt benötigt einen Verantwortlichen mit Sitz in der EU. Bei EU-Herstellern: typisch der Hersteller selbst. Bei Drittland-Herstellern: ein beauftragter EU-Vertreter (EC Rep) oder Importeur. Pflichtangaben auf Verpackung oder Produkt: Name, Anschrift, E-Mail/Telefon.

Technische Dokumentation

Konformitätserklärungen, Test-Reports, Risikobewertungen und Lieferkettendokumentation müssen zugänglich sein und auf Anforderung der Marktüberwachung vorgelegt werden. Aufbewahrungsfrist: 10 Jahre.

Rückverfolgbarkeit

Chargen- oder Seriennummern müssen Produkte vom Hersteller bis zum Endkunden nachvollziehbar machen. Bei Rückrufaktionen muss klar sein, welche Charge betroffen ist.

Vorfallsmeldung

Bei sicherheitsrelevanten Vorfällen (Verletzungen, Sachschäden) muss innerhalb von zwei Werktagen eine Meldung an die zuständige Marktüberwachungsbehörde erfolgen.

Rückrufverfahren

Klar definierte Rückruf-Prozesse mit Eskalations-Pfaden, Kommunikations-Templates und Kundenidentifikation müssen vorbereitet sein.

Online-Marktplatz-Compliance

Marktplatz-Betreiber wie Amazon werden in die Compliance-Kette einbezogen, sie können verpflichtet werden, illegale Produkte zu entfernen und Behörden Informationen zu geben.

Wie Amazon die GPSR umsetzt

Amazon hat seit Dezember 2024 die Hinterlegung von Responsible-Person- Daten in Seller Central und Vendor Central als Pflichtfeld implementiert. Per Bulk-Upload können Marken die Informationen für ihre ASINs hinterlegen. Listings ohne gültige Hinterlegung wurden ab Q1 2025 sukzessive gesperrt.

Wichtig: Amazon prüft die Existenz der Eintragungen, nicht deren inhaltliche Korrektheit. Eine fingierte oder veraltete Adresse passiert die Amazon-Prüfung, wird aber bei behördlicher Marktüberwachung aufgedeckt, mit den entsprechenden Konsequenzen.

Responsible-Person-Lösungen für Drittland-Marken

Für Marken ohne eigene EU-Präsenz gibt es drei Standard-Wege:

  • Bevollmächtigter Vertreter über spezialisierte Compliance-Dienstleister (Comply Express, EcoMundo, ECREP). Kosten typisch 1.500–5.000 EUR pro Jahr, abhängig von Produkt-Kategorie und SKU-Anzahl.
  • EU-Importeur als Responsible Person, wenn die Marke ohnehin über einen EU-Distributor verkauft, kann dieser die Rolle übernehmen.
  • Broker als Merchant of Record, der Broker tritt als Responsible Person auf für die Marketplace-Verkäufe. Das ist der häufigste Pfad für Marken, die ohnehin im Broker-Modell auf Amazon verkaufen.

Sanktionen und Marktüberwachung

Die GPSR schärft das Sanktionsregime: Bußgelder bis zu 4 Prozent des Konzern-Jahresumsatzes sind möglich, bei systematischen Verstößen sogar mehr. Marktüberwachungsbehörden haben erweiterte Befugnisse, sie können Testkäufe durchführen, Lager besichtigen, Online-Marktplätze zur Listing-Entfernung verpflichten.

Praktische Erfahrung 2025: die ersten Strafverfahren wurden gegen Marken mit fehlender Responsible-Person-Hinterlegung eingeleitet, häufig nach Hinweisen von Wettbewerbern oder Verbraucherorganisationen. Die behördliche Reaktionszeit ist schneller geworden.

Häufige Fragen

Was ändert sich seit dem 13. Dezember 2024 konkret?+
Drei Hauptänderungen: (1) Der Responsible Person mit EU-Sitz ist seit diesem Datum für jedes Produkt verpflichtend, nicht nur für CE-pflichtige Produkte. (2) Online-Marktplätze haben erweiterte Pflichten zur Rückverfolgbarkeit. (3) Sanktionen sind verschärft, bis zu 4 Prozent des Jahresumsatzes möglich.
Wer kann Responsible Person sein?+
Jede natürliche oder juristische Person mit EU-Sitz. Optionen: (1) Eigene EU-Tochter des Herstellers. (2) Ein Importeur in der EU. (3) Ein beauftragter Bevollmächtigter (oft Compliance-Dienstleister wie Comply Express, EcoMundo). (4) Ein Online-Marktplatz oder Broker als Merchant of Record kann diese Rolle übernehmen.
Muss die Responsible-Person-Information auf das Produkt gedruckt sein?+
Nicht zwingend auf dem Produkt selbst, aber muss auf Verpackung oder Begleitdokument sichtbar sein. Amazon-spezifisch: die Daten müssen in Seller Central / Vendor Central hinterlegt sein und werden bei der Produktdetailseite angezeigt.
Was passiert ohne gültige Responsible-Person-Angabe?+
Amazon sperrt Listings automatisch. Behörden können den Verkauf untersagen, bereits verkaufte Produkte können zurückgerufen werden müssen. Bei schweren Verstößen sind Bußgelder bis 4 Prozent des Konzern-Jahresumsatzes möglich.
Gilt GPSR auch für gebrauchte oder generalüberholte Produkte?+
Ja. GPSR gilt für alle Produkte, die auf dem EU-Markt bereitgestellt werden, neu, gebraucht, refurbished oder ausgetauscht. Bei Refurbished-Geschäften muss der Refurbisher häufig als Responsible Person auftreten.
Wie verhält sich GPSR zu bestehenden Produktsicherheits-Verordnungen?+
GPSR ist eine Auffangverordnung, sie gilt für Produkte, die NICHT bereits durch spezifische Verordnungen (z.B. Maschinenrichtlinie, Spielzeugrichtlinie, Niederspannungsrichtlinie) abgedeckt sind. Wenn eine spezifische Verordnung greift, hat diese Vorrang.