GPSR seit Dezember 2024, Playbook für Amazon-Marken
Was ist die GPSR?
Die General Product Safety Regulation (EU 2023/988) ersetzt die bisherige Produktsicherheitsrichtlinie GPSD aus 2001. Anders als eine Richtlinie ist eine Verordnung direkt in allen EU-Mitgliedstaaten anwendbar, keine nationale Umsetzung nötig, kein Spielraum für Mitgliedstaaten. Die GPSR gilt seit dem 13. Dezember 2024.
Die wichtigste strukturelle Änderung für Amazon-Marken: die Pflicht eines „Responsible Person" mit EU-Sitz für jedes auf dem EU-Markt bereitgestellte Produkt. Diese Pflicht greift unabhängig davon, ob das Produkt CE-pflichtig ist oder nicht, sie betrifft Kosmetik ebenso wie Konsumelektronik, Textil ebenso wie Spielzeug.
Die sechs Kernpflichten
Responsible Person mit EU-Sitz
Jedes Produkt benötigt einen Verantwortlichen mit Sitz in der EU. Bei EU-Herstellern: typisch der Hersteller selbst. Bei Drittland-Herstellern: ein beauftragter EU-Vertreter (EC Rep) oder Importeur. Pflichtangaben auf Verpackung oder Produkt: Name, Anschrift, E-Mail/Telefon.
Technische Dokumentation
Konformitätserklärungen, Test-Reports, Risikobewertungen und Lieferkettendokumentation müssen zugänglich sein und auf Anforderung der Marktüberwachung vorgelegt werden. Aufbewahrungsfrist: 10 Jahre.
Rückverfolgbarkeit
Chargen- oder Seriennummern müssen Produkte vom Hersteller bis zum Endkunden nachvollziehbar machen. Bei Rückrufaktionen muss klar sein, welche Charge betroffen ist.
Vorfallsmeldung
Bei sicherheitsrelevanten Vorfällen (Verletzungen, Sachschäden) muss innerhalb von zwei Werktagen eine Meldung an die zuständige Marktüberwachungsbehörde erfolgen.
Rückrufverfahren
Klar definierte Rückruf-Prozesse mit Eskalations-Pfaden, Kommunikations-Templates und Kundenidentifikation müssen vorbereitet sein.
Online-Marktplatz-Compliance
Marktplatz-Betreiber wie Amazon werden in die Compliance-Kette einbezogen, sie können verpflichtet werden, illegale Produkte zu entfernen und Behörden Informationen zu geben.
Wie Amazon die GPSR umsetzt
Amazon hat seit Dezember 2024 die Hinterlegung von Responsible-Person- Daten in Seller Central und Vendor Central als Pflichtfeld implementiert. Per Bulk-Upload können Marken die Informationen für ihre ASINs hinterlegen. Listings ohne gültige Hinterlegung wurden ab Q1 2025 sukzessive gesperrt.
Wichtig: Amazon prüft die Existenz der Eintragungen, nicht deren inhaltliche Korrektheit. Eine fingierte oder veraltete Adresse passiert die Amazon-Prüfung, wird aber bei behördlicher Marktüberwachung aufgedeckt, mit den entsprechenden Konsequenzen.
Responsible-Person-Lösungen für Drittland-Marken
Für Marken ohne eigene EU-Präsenz gibt es drei Standard-Wege:
- Bevollmächtigter Vertreter über spezialisierte Compliance-Dienstleister (Comply Express, EcoMundo, ECREP). Kosten typisch 1.500–5.000 EUR pro Jahr, abhängig von Produkt-Kategorie und SKU-Anzahl.
- EU-Importeur als Responsible Person, wenn die Marke ohnehin über einen EU-Distributor verkauft, kann dieser die Rolle übernehmen.
- Broker als Merchant of Record, der Broker tritt als Responsible Person auf für die Marketplace-Verkäufe. Das ist der häufigste Pfad für Marken, die ohnehin im Broker-Modell auf Amazon verkaufen.
Sanktionen und Marktüberwachung
Die GPSR schärft das Sanktionsregime: Bußgelder bis zu 4 Prozent des Konzern-Jahresumsatzes sind möglich, bei systematischen Verstößen sogar mehr. Marktüberwachungsbehörden haben erweiterte Befugnisse, sie können Testkäufe durchführen, Lager besichtigen, Online-Marktplätze zur Listing-Entfernung verpflichten.
Praktische Erfahrung 2025: die ersten Strafverfahren wurden gegen Marken mit fehlender Responsible-Person-Hinterlegung eingeleitet, häufig nach Hinweisen von Wettbewerbern oder Verbraucherorganisationen. Die behördliche Reaktionszeit ist schneller geworden.
