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Leitfaden8–12 Wochen7 Schritte

Amazon-US-Markteintritt für DACH-Brands: der Setup-Pfad

Research by SPACEGOATS Redaktion

Wann dieser Leitfaden hilft

Dein Amazon-Geschäft in Europa läuft stabil und der US-Markt ist der logische nächste Wachstumsschritt, aber die Unterschiede bei Steuern, Zoll, Produktrecht und Zahlungsabwicklung zum EU-Setup sind unklar.

Voraussetzungen

  • Etabliertes, profitables Amazon-Geschäft in Europa mit Skalierungs-Reserven
  • Working Capital für Import, US-Lagerbestand und längere Cash-Cycles
  • Klarheit über die eigene Produktkategorie und deren US-Konformitäts-Anforderungen
  • Bereitschaft, mit US-Steuer- und Zoll-Dienstleistern zu arbeiten

Schritt für Schritt

  1. 01

    US-Steuernummer (EIN) und Struktur klären

    2–4 Wochen

    Für den Verkauf auf Amazon.com und die Zusammenarbeit mit US-Dienstleistern brauchst du in der Regel eine EIN (Employer Identification Number). Ausländische Unternehmen können eine EIN beantragen, ohne zwingend eine US-Gesellschaft zu gründen. Kläre früh mit einem Steuerberater, ob eine reine EIN reicht oder eine US-Struktur (LLC/Inc.) für Haftung, Banking und Skalierung sinnvoll ist.

  2. 02

    Sales Tax und Marketplace Facilitator verstehen

    1–2 Wochen

    Die USA haben keine bundesweite Umsatzsteuer, sondern Sales Tax auf Ebene der Bundesstaaten mit je eigenen Regeln und Nexus-Schwellen. Entscheidend: Nach den Marketplace-Facilitator-Gesetzen zieht Amazon die Sales Tax für Marketplace-Verkäufe inzwischen in den meisten Staaten selbst ein und führt sie ab. Das reduziert die Last erheblich, ersetzt aber keine steuerliche Beratung zur eigenen Situation.

    Verlasse dich nicht auf pauschale Aussagen. Nexus-Regeln, Registrierungspflichten und die Behandlung eigener (nicht über den Marktplatz laufender) Umsätze unterscheiden sich je Bundesstaat und Konstellation. Das gehört fallbezogen geprüft.

  3. 03

    Importer of Record, Zoll und Customs Bond

    2–3 Wochen

    Für die Einfuhr in die USA brauchst du einen Importer of Record, korrekte HTS-Warentarifnummern und in der Regel einen Customs Bond. Zölle richten sich nach Produktkategorie und Herkunft. Kläre, ob du selbst als Importeur auftrittst oder einen Dienstleister nutzt, und wie Einfuhrabgaben und Broker-Fees in die Kalkulation einfließen.

  4. 04

    Produktkonformität nach US-Recht prüfen

    2–4 Wochen

    Die zuständige Behörde hängt vom Produkt ab: FDA für Lebensmittel, Kosmetik, Nahrungsergänzung und Medizinprodukte, FCC für Elektronik mit Funk, CPSC für allgemeine Produktsicherheit und Kinderprodukte, dazu Californias Prop 65 mit eigenen Warnhinweis-Pflichten. Prüfe pro Produkt, welche Anforderungen, Kennzeichnungen und Tests gelten, bevor Ware importiert wird.

    US-Produktrecht ist kategoriespezifisch und wird durchgesetzt. Eine EU-Konformität überträgt sich nicht automatisch, fehlende FDA-/FCC-/CPSC-Konformität führt zu Listing-Sperren, Import-Stopps oder Haftung.

  5. 05

    US-Zahlungs- und Auszahlungs-Setup einrichten

    1–2 Wochen

    Amazon.com zahlt in US-Dollar aus. Ohne US-Bankkonto nutzt du Amazons Currency Converter oder Anbieter wie Payoneer oder Wise, um USD-Auszahlungen nach Europa zu holen. Vergleiche Wechselkurs-Aufschläge und Gebühren, bei Volumen macht die Wahl des Auszahlungswegs einen spürbaren Margen-Unterschied.

  6. 06

    Brand Registry, Listing-Lokalisierung und Launch

    1–3 Wochen

    Für Brand Registry auf Amazon.com ist in der Regel eine US-Marke (USPTO) nötig, die eigenständig angemeldet werden muss. Lokalisiere Listings auf US-Englisch inklusive Maßeinheiten, Formulierungen und Bildwelten, kalkuliere Preise im US-Wettbewerb und starte mit einem fokussierten Soft-Launch, bevor das Vollsortiment folgt.

  7. 07

    Interne Last gegen Broker-Alternative abwägen

    parallel

    EIN, Steuerthemen, Import, US-Produktkonformität, Trademark und Zahlungs-Setup summieren sich zu erheblichem Aufwand und Vorlaufkosten. Wenn die USA Teil einer breiteren Expansion sind, rechne die interne Last gegen ein Broker-Modell: Ein Merchant of Record mit bestehender US-Infrastruktur übernimmt Steuer-, Import- und Compliance-Themen, während die Marke B2B liefert.

Häufige Fallstricke

US-Sales-Tax mit EU-VAT gleichsetzen

Es gibt keine bundesweite US-Umsatzsteuer. Sales Tax ist bundesstaatlich fragmentiert, und Amazon übernimmt als Marketplace Facilitator inzwischen viel davon. Wer das EU-VAT-Modell überträgt, plant falsch.

EU-Produktkonformität als ausreichend annehmen

FDA, FCC, CPSC und Prop 65 haben eigene, durchgesetzte Anforderungen. Eine CE-Kennzeichnung oder EU-Konformität ersetzt keine US-Zulassung, das führt zu Import-Stopps und Haftungsrisiken.

Auszahlungs-Weg unterschätzen

USD-Auszahlungen über den falschen Weg kosten bei Volumen spürbar Marge durch Wechselkurs-Aufschläge. Der Auszahlungsweg gehört vor dem Launch verglichen, nicht danach.

Häufige Fragen

Brauche ich eine US-Firma, um auf Amazon.com zu verkaufen?+
Nicht zwingend. Ausländische Unternehmen können auf Amazon.com verkaufen und eine EIN beantragen, ohne eine US-Gesellschaft zu gründen. Eine US-Struktur (LLC oder Inc.) kann für Haftung, Banking und Skalierung sinnvoll sein, ist aber keine formale Voraussetzung für den Marktzugang. Das gehört mit einem Steuerberater fallbezogen entschieden.
Wie funktioniert Sales Tax beim US-Verkauf über Amazon?+
Die USA haben keine bundesweite Umsatzsteuer, sondern Sales Tax pro Bundesstaat mit eigenen Nexus-Schwellen. Für Verkäufe über den Marktplatz zieht Amazon die Sales Tax nach den Marketplace-Facilitator-Gesetzen inzwischen in den meisten Staaten selbst ein und führt sie ab. Das reduziert die eigene Last, ersetzt aber keine fallbezogene steuerliche Beratung.
Was ist ein Importer of Record beim US-Import?+
Der Importer of Record ist die Partei, die rechtlich für die korrekte Einfuhr in die USA verantwortlich ist, inklusive Zollanmeldung, HTS-Codes, Einfuhrabgaben und meist eines Customs Bond. DACH-Brands treten entweder selbst als Importeur auf oder nutzen einen Dienstleister, der diese Rolle übernimmt.
Reicht meine EU-Produktkonformität für den US-Markt?+
Nein. US-Produktrecht ist kategoriespezifisch: FDA für Lebensmittel, Kosmetik und Supplements, FCC für Funk-Elektronik, CPSC für Produktsicherheit und Kinderprodukte, dazu Prop 65 in Kalifornien. Eine EU-Konformität oder CE-Kennzeichnung überträgt sich nicht automatisch, die US-Anforderungen müssen pro Produkt separat erfüllt werden.
Lohnt sich ein Broker für den US-Markteintritt?+
Wenn die USA Teil einer breiteren Expansion sind, oft ja. Ein Broker als Merchant of Record mit bestehender US-Infrastruktur übernimmt Steuerthemen, Import, Produktkonformität und Zahlungsabwicklung, während die Marke B2B an den Broker liefert. Das spart Vorlaufkosten und internen Aufwand, kostet aber den Broker-Aufschlag.

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